Versicherungen


Die Kfz-Versicherung

 

Deutsche Kfz-Versicherungen gelten nur im europäischen Ausland. Wer also mit dem eigenen Fahrzeug für längere Zeit nach Amerika möchte, hat drei Alternativen:

 

Keine Kfz-Versicherung abschließen:

Diese Alternative kann eine Menge Geld sparen – im Falle eines Falles aber auch ganz schön teuer werden.

 

Jeweils vor Ort in den einzelnen Reiseländern eine Kfz-Versicherung abschließen:

Eine überlegenswerte Alternative, da viele lokale Versicherungen deutlich billiger sind, als in Europa abgeschlossene Versicherungen. Im Schadensfall ist eine lokale Vertretung der Versicherungsgesellschaft meistens hilfreicher als eine nur im internationalen Ausland sitzende Telefon-Hotline.

 

Einige Länder (z. B. Mexiko, Belize, Nicaragua, Costa Rica, Kolumbien) akzeptieren keine ausländischen Kfz-Versicherungen und verlangen, dass bei der Einreise an der Grenze eine lokale, zeitlich begrenzte Kfz-Versicherung für das jeweilige Land abgeschlossen wird. (unabhängig davon, ob bereits eine anderweitige Versicherung besteht)In diesen Ländern sind Kfz-Versicherungen jeweils an den Grenzen einfach und direkt abschließbar. Zu Costa Rica und Nicaragua gibt es derzeit widersprüchliche Erfahrungen - je nach Glück wird an der Grenze manchmal auch eine bestehende ausländische Versicherung akzeptiert.

 

Für Südamerika gibt es länder-übergreifende Anbieter, wie z.B. San Cristobal oder Rivadavia (Argentinien). Eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung mit Rivadavia (in Argentinien) schließt folgende Länder ein: Argentinien, Chile, Brasilien, Uruguay, Paraguay, Peru, Bolivien. Damit deckt sie fast alle relevanten KFZ-Reiseländer in Südamerika ab.Die Deckungssumme beträgt 3 Mill. arg .Pesos (ca. 1 Mill. USD) und gilt für Personen- und Sachschäden des Unfallgegners. Die monatlichen Kosten für ein Fahrzeug (z.B. Landrover, Toyota, usw.) belaufen sich auf 60 Pesos / Monat (ca. 15 Euro). Die Versicherung ist problemlos monatsweise verlängerbar und gilt für alle Personen, die das Auto fahren!Abschließen kann man sie in jedem der Rivadavia-Büros, die sich in allen größeren Städten und Orten finden. Weitere Informationen auch unter ww.segurosrivadavia.com. Ähnliches gilt auch für San Cristobal-Versicherungen.

 

Eine internationale Auslands-Kfz-Versicherung,

die die Mehrheit der Länder pauschal abdeckt und ein Jahr oder länger läuft. Hier hat man die Wahl zwischen mehreren Anbietern – u. a. Nowag Versicherungen und Tour-Insure GmbH, die aber alle teurer sind als die lokalen Versicherer in Südamerika.

 

Nowag Versicherungen

Rieslingstr. 40

65207 Wiesbaden

Tel.: (06122) 15 646

Fax: (06122) 89 93

nowag@t-online.de

 

Tour-Insure GmbH

Carl-Petersen-Str. 4

20535 Hamburg

Tel.: (040) 25 172 150

Fax: (040) 25 172 121

service@tourinsure.dewww.tourinsure.de

 

Bei der Kfz-Haftpflicht für Nordamerika richtet sich der monatliche Beitrag nach der Deckungssumme – die wählbar ist zwischen 30 Tsd. / 50 Tsd / 100 Tsd und 500 Tsd. $ - und nach der Laufzeit des Vertrags (max. 12 Monate). Vollkasko ist möglich, aber sehr teuer.In Südamerika liegt die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht pauschal bei 500 Tsd. $. Der monatliche Beitrag ist abhängig von der Laufzeit des Vertrags. (Kosten pro Monat für Südamerika: ca. 60 Euro).Bei einer Vollkasko-Versicherung wird außerdem der aktuelle Fahrzeugwert mit in die Berechnung der Beiträge einbezogen. Eine Vollkasko für Südamerika ist ca. viermal so teuer wie eine normale Haftpflichtversicherung. Wichtig ist, dass alle Personen, die das Fahrzeug fahren, in der Versicherungspolice benannt werden.

 

 

Deutsche KFZ-Versicherung

 

Außerdem sollte man mit der deutschen Kfz-Versicherung vereinbaren, ob und wie der Versicherungsvertrag erhalten bleiben kann, ohne dass während des Auslandsaufenthaltes Beiträge zu zahlen sind. Bei manchen Versicherungen kann die bestehende Versicherung beitragsfrei ruhend weiter geführt werden (zum Teil geht dies nur bei abgemeldetem Fahrzeug). Leider ist dies nicht bei allen Versicherungsunternehmen möglich und auch nicht für jede Dauer. Meist ist ein Ruhen der Versicherung auf maximal 18 Monate begrenzt. Sollte die deutsche Versicherung nicht bereit sein, den Versicherungsantrag ruhen zu lassen, während das Fahrzeug in Deutschland noch angemeldet ist, bleibt nur die Alternative, das Fahrzeug in Deutschland abzumelden, nachdem es verschifft wurde (siehe dazu auch den Menüpunkt Dokumente). Der Vorteil ist, dass man sich sowohl die Versicherungsbeiträge als auch die Kfz-Steuer spart. Seit Juli 2007 gilt eine neue Regelung, wonach der KFZ-Brief bei einer Abmeldung von länger als 18 Monaten nicht mehr erlischt. Damit spart man sich die früher notwendige teure Wiederzulassung. Lediglich mit der Versicherungsgesellschaft muss vorher geklärt werden, ob diese einem Ruhen der Versicherung zu den alten Konditionen über die 18 Monate hinaus zustimmt.Ferner muss berücksichtigt werden, dass die alten KFZ-Kennzeichen auch weiterhin nur für 18 Monate reserviert bleiben!

 

Wem das dauernde An- und Abmelden des Fahrzeugs zu viel ist, kann auch auf Saisonkennzeichen zurückgreifen. Diese gelten jedoch immer mindestens zwei Monate lang. In diesen zwei Monaten fallen dann sowohl Steuer als auch Versicherung an. Die Versicherungsbeiträge für Saisonzulassungen sind bei einigen Versicherungen jedoch unverhältnismäßig hoch.

 

 

Die Krankenversicherung

 

Herkömmliche Krankenversicherungen – egal ob gesetzlich oder privat – decken Auslandsaufenthalte, wenn überhaupt, nur bis zu einer Dauer von maximal 30 bis 45 Tagen ab. Wer also eine längere Zeit im Ausland verbringen möchte, steht vor mehreren Problemen bzw. Fragestellungen: Wie lange soll die Reise dauern? Soll bei Abschließen der Auslandskrankenversicherung ein „Urlaub“ in Deutschland berücksichtigt werden? Ist eine Anwartschaft bei der bestehenden

Krankenversicherung sinnvoll oder nicht?

 

Da die bestehende Krankenversicherung bei längeren Auslandsaufenthalten ohnehin nicht greift, macht es schon allein aus Kostengründen keinen Sinn, sie für die Dauer der Reise aufrecht zu erhalten. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, eine so genannte Anwartschaft abzuschließen, um sich für die Zeit nach der Reise sowohl den Tarif als auch den Versicherungsschutz zu erhalten. Die zu leistenden Beiträge für eine Anwartschaft sind unterschiedlich und müssen im Einzelnen von den Krankenversicherungen erfragt werden. Dies gilt insbesondere fuer die PKV. Hat man eine solche Anwartschaft nicht, muss einen die alte Krankenversicherung nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes nicht wieder aufnehmen. Privat-Versicherte sollten mit ihrer Versicherung klären, ob eine Anwartschaft möglich ist bzw. wie sie nach der Reise wieder zu den alten Konditionen in ihren Versicherungsvertrag zurückkehren können. Eine Anwartschaft wird in der Regel für einen genau definierten Zeitraum abgeschlossen. Eine Verlängerung ist möglich. Ob auch eine frühere Rückkehr möglich ist, muss bei den einzelnen Versicherungsträgern erfragt werden.

 

Seit 01. April 2007 gilt fuer Versicherte in der GKV eine neue Regelung: Die GKV ist seitdem verpflichtet, jeden Versicherungswilligen aufzunehmen. Damit entfaellt fuer GKV-Versicherte in diesem Fall die Aufrechterhaltung einer Anwartschaft. Vor Beginn der Reise kann die GKV-Mitgliedschaft einfach gekuendigt werden und nach Ende der Reise der Versicherungsschutz durch Wiedereintritt in die GKV erneuert werden. Auf Grund ständiger Änderungen im Krankenversicherungssystem empfiehlt es sich, frühzeitig mit der eigenen Versicherung Kontakt aufzunehmen und individuell abzustimmen, ob eine Anwartschaft möglich und notwendig ist und welcher Spielraum besteht.

 

Auslandskrankenversicherungen gibt es viele. Ein sorgfältiger Vergleich der Konditionen und Kosten ist also empfehlenswert. Einen guten Überblick bietet u. a. der Versicherungsvergleich der Dr. Walter GmbH:

 

Dr. Walter GmbH

Schwanenweg 10

53819 Neunkirchen-Seelscheid

Tel.: (0 22 47) 91 94-0

Fax: (0 22 47) 91 94-20

info@reiseversicherung.com

http://www.reiseversicherung.com

 

Bei der Wahl der Auslandskrankenversicherung sollte man vor allem darauf achten, dass ein zwischenzeitlicher Aufenthalt in Deutschland abgedeckt ist. Hat man mit seiner deutschen Krankenversicherung keine Anwartschaft bzw. anschließende Weiterversicherung vereinbart, besteht die Möglichkeit, eine Auslandskrankenversicherung mit Weiterversicherungsrecht abzuschließen. Das Weiterversicherungsrecht sichert einem nach der Rückkehr nach Deutschland zu, dass man in jedem Fall bei dem Versicherungsträger versichert bleiben kann - für den Fall, dass man keine andere Versicherung findet, die einen aufnimmt. Wir selbst haben für die Reise eine Auslandskrankenversicherung bei Pro-Trip abgeschlossen und mit unseren deutschen Krankenversicherungen eine Anwartschaft vereinbart.

 

 

Die Pflegeversicherung

Was die gesetzliche Pflegeversicherung betrifft, so muss jeder selbst entscheiden, wie viel Sicherheit er braucht oder möchte. Wenn man länger als einen Monat keine Beiträge einbezahlt hat, muss man im Versicherungsfall eine Sperrfrist von 5 Jahren abwarten, ehe man Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält.

 

Die Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung kann unter Umständen sehr sinnvoll sein. Da hier die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen sehr groß sind, muss jeder selbst entscheiden, wie viel Sicherheit zu welchem Preis er haben will. Außerdem sollte man unbedingt prüfen, ob die bestehende Haftpflichtversicherung Sonderregelungen für einen längeren Auslandsaufenthalt enthält oder nicht.

 

Die Rechtschutzversicherung

Nicht alle Rechtschutzversicherungen sind im Ausland gültig – vor allem nicht bei längeren Auslandsaufenthalten. In diesem Fall macht es wenig Sinn, die Versicherung in Deutschland weiter laufen zu lassen. Aber letztendlich muss das jeder selbst entscheiden.

 

Die Lebensversicherung

Das Thema Lebensversicherung ist auch so ein Kapitel, das man nicht pauschal abhandeln kann, da die Verträge individuell verschieden sind. Bevor man Lebensversicherungen vorzeitig kündigt oder aussetzt, sollte man sich auf jeden Fall Gedanken machen, welche Nachteile evtl. damit verbunden sind – und ob es unterm Strich nicht sogar günstiger ist, die Beiträge weiter laufen zu lassen.